Transportanfrage / Transportangebot

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*Hinweise für unsere Auftraggeber:
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wie dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Das HGB und die CMR sehen bestimmte Haftungseinschränkungen oder Haftungsausschlüsse vor, z.B.
> Nach HGB und CMR haftet der Frachtführer ohne besondere Vereinbarung mit maximal 8,33 SZR (ca. 10 EUR) pro Kilogramm.
> Gem. § 426 „Haftungsausschluss“ HGB und Artikel 17 CMR „Haftung des Frachtführers; Haftungsausschluss“ ist der Frachtführer von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (sogenanntes „unabwendbares Ereignis“).
> Nach § 427 "Besondere Haftungsausschlussgründe" HGB bzw. Artikel 17 CMR „Haftung des Frachtführers; Haftungsausschluss“ ist der Frachtführer von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
- Verwendung von offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen;
- ungenügende bzw. Fehlen oder Mängel der Verpackung;
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender oder den Empfänger.

Sollten Sie daher nicht über eine eigene Transportversicherung verfügen, empfehlen wir Ihnen eine Zusatzversicherung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus über uns abzuschließen.
Deckungsumfang: "Volle Deckung" gem. den DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011). Ohne Selbstbehalt.
Den Text der DTV-Güter stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Deckungsumfang für Gebrauchtmaschinen: wie oben, aber exklusive Lack-, Kratz-, Schramm-, Oberflächen- und Rostschäden auf Basis Zeitwert bei einem Selbstbehalt von 1.500 €.